Regeln des Sportvereins

Regeln des Sportvereins“ Aufbau“ Parchim von 1970 e.V. Abteilung Fußball vom: 01.08.2003 (überarbeitet und aktualisiert am 15.11.2013)

Den Regeln der Abteilung Fußball liegen die Satzung des Sportvereins Aufbau Parchim von 1970 e. V.
vom 28.11.1992 sowie Satzung und Ordnungen des Landesfußballverbandes
Mecklenburg Vorpommern e.V. vom 01.11.2002 zu Grunde.

Ziel der Abteilung Fußball ist es, den Kindern, Jugendlichen und Männern eine interessante, sport­lich aktive Freizeitbeschäftigung zu bieten.

Sportlich aktiv, heißt für alle Mitglieder, sportlich fair zu sein, denn Fußball ist ein kampfbetonter Mannschaftssport.

1. Meine Fair Play Regeln

Wenn ich die Kabine verlasse, dann will ich gewinnen, aber ich befolge nachstehende Regeln:

1. Ich spiele nicht für mich! Ich spiele für mein Team, meinen Verein, denn ohne sie bin ich allein!

2. Die Weisungen, Festlegungen meines Trainers sind für mich bindend, denn er ist unser Trainer!

3. Reden untereinander ist wichtig! Gegenseitiges anmeckern oder Vorwürfe machen zerstört das Spiel!

4. Passiert einem Mitspieler ein Fehler, helfe ich ihm, diesen auszubügeln und mache ihm keine Vorwürfe, denn ich weiß, dass mein Mitspieler genauso über mich denken und handeln würde!

5. Reklamieren, meckern oder Gesten gegenüber dem Schiedsrichter sind unfair! Er entscheidet! Gelbe oder gar rote Karten schaden mir,
unserem Ruf, dem Team und dem Verein!

6. Sollte ich durch einen Gastspieler gefoult werden, so bin ich nicht nachtragend! Entscheidend ist, was der Schiedsrichter entscheidet! Möchte sich der Gastspieler entschuldigen, so nehme ich diese Entschuldigung ohne Wenn und Aber an, denn auch das ist Fair Play !

7. Sollte ich versehendlich einen Gastspieler foulen, so werde ich mich sofort bei ihm entschuldigen, unabhängig davon, welche Entscheidung der Schiedsrichter trifft !

8. Liegt ein Gastspieler oder ein Mitspieler verletzt auf dem Boden und der Schieds­richter hat das Spiel nicht unterbrochen, so spiele ich den Ball, zum Schutz der Gesundheit desjenigen, ins „Aus“. Sollte dies ein Gastspieler für einen Mitspieler meines Teams tun, werde ich den folgenden Einwurf zur Gastmannschaft werfen.

9. Ich lasse mich weder durch Spieler der Gastmannschaft noch durch Zuschauer provozieren, denn Unruhe im Spiel ist ein schlechter Begleiter!

10. Kampfgeist bis zur letzten Minute sind unsere positiven Eigenschaften;
Überheb­lichkeit und/oder fehlender Einsatzwille haben in unserem Team nichts zu suchen!

2. Umgang/Anrede mit/von Trainern und Betreuern

Während des Trainings und des geplanten Spiels sind Trainer und Betreuer generell mit“ Sie“ anzureden. Als Anrede gilt: Herr… und „Sie“ oder Trainer / Coach und „Sie „. Training und Spiel beginnen mit der festgelegten Zeit des Treffpunktes und enden nach dem Umziehen. Die Anrede im Freizeitbereich entscheidet jeder Trainer oder Betreuer für sich. Die Anrede gegenüber dem Spieler von Seiten des Trainers oder Betreuer mit“ Du “ ist legitim. Die Würde des Menschen ist dabei in jedem Fall zu akzeptieren! Das Sie -Verhältnis von Seiten der Spieler ist auch gegenüber dem jeweiligen Schiedsrichter zu gewährleisten. Im Männerbereich entscheiden die Trainer oder Betreuer die Anrede selbst.

3. Beleidigungen / Beschimpfungen

Beleidigungen oder Beschimpfungen, die das“ Normale“ überschreiten, werden mit Strafgeld nicht unter 5 EURO bis zu 100 EURO geahndet. Über die Höhe entscheidet nach mündlichem Bericht des Trainers oder Betreuers, der Vorstand. Über den Bericht und die Entscheidung ist durch den Vorstand eine Aktennotiz anzufertigen und der Bescheid dem Spieler schriftlich zuzustellen. Eine zu ahnende Beleidigung oder Beschimpfung darf nach einer Frist von 2 Monaten, gerechnet ab dem Tag des Vorfalls, nicht mehr zur Verhandlung gebracht werden. Kommt es innerhalb von 6 Monaten zu einem erneuten Vorfall durch ein und denselben Spieler, wird die erstverhängte Strafe verdoppelt.
Vereinsinterne Spielsperren sind unabhängig von dieser Regelung zusätzlich möglich. Die gleichen Regelungen gelten für mitgereiste Vereinsmitglieder, wenn ihr Auftreten zum Spielabbruch könnte oder geführt hat. Wird ein Spiel unter diesen Umständen abgebrochen, trägt das Vereinsmitglied die Verfahrenskosten des Vereins in voller Höhe.
Eingenommene Strafgelder werden dem Verein zugeführt.

4. Rote Karten

Wird ein Spieler im Männerbereich durch eine rote Karte des Platzes verwiesen und nachweislich eine grobe Unsportlichkeit vorlag sowie der Verein mit einer Geldstrafe belegt wird, werden diese Geldstrafen im voller Höhe auf den jeweiligen Spieler umgelegt. Alle anderen roten Karten werden gemäß Pkt. 5 der Regel geahndet.

5. Umgang mit gesperrten Spielern

Spieler, die gesperrt sind, haben an den Tagen, an denen die Sperre abzugelten ist, nicht automatisch spielfrei. Sie können im Interesse des Vereins oder der Mannschaft zu organisatorischen Zwecken eingesetzt werden, auch wenn die eigene Mannschaft auswärts spielt.
Den möglichen Einsatz von gesperrten Spielern und den aus der Sperre resultierenden Umgang mit ihnen, werden, unter Berücksichtigung des Zustandekommens der jeweiligen Karten vom Trainer gemeinsam mit dem Spielführer und seinem Vertreter der jeweiligen Mannschaft getroffen. Für grob unsportliches Verhalten gibt es keine Kompromisse.
Kommt ein Spieler dieser Festlegung nicht nach, wird ein Strafgeld ab 1,00 EURO bis 20,00 EURO je nach Alter und Spielklasse durch die Trainer gegen den Spieler erhoben und dem Verein zugeführt.

6. Spielführer und sein Vertreter

Sie werden vor Saison beginn vom Trainer bestimmt und bilden gleichzeitig den Spielerrat jeder Mannschaft. Sie haben in allen Belangen eine beratende Stimme. Sollte es bei gemeinsam zu treffenden Entscheidungen zwischen Trainer und Spielerrat zu keiner einheitlichen Lösung kommen, d.h. Trainer und Spielerrat haben eine unter­schiedliche Ausfassung, kann eine der beiden Seiten eine Person des Vertrauens aus dem Vorstand bestimmen, die zu gemeinsamen Urteilsfindung unterstützend wirkt. Die dann getroffene Entscheidung ist dann durch beide Seiten, ohne Möglichkeit des Widerspruchs, endgültig zu akzeptieren.

7. Unsportliches Verhalten

Neben den auf dem Platz geltenden Regeln gelten für die zur Zeit sich nicht im Einsatz befindlicher Spieler folgende Festlegungen :

a) Wechselspieler nehmen auf der Wechselbank beim jeweiligen Trainer in Spielkleidung
und je nach Wetter mit Zusatzbekleidung Platz

b) ausgewechselte Spieler haben das Recht, nach ihrer Auswechslung die Kabine aufzusuchen,
sich zu duschen und umzuziehen; ihren Aufenthaltsort
danach ent­scheidet der Trainer ( Bank oder Zuschauer)

c) das unberechtigte Verlassen der Wechselbank oder der Sportanlage,
ohne aus­drückliche Genehmigung des Trainers, sowie der Alkoholgenuss
vor Spielende zieht ein Strafgeld gemäß Punkt 5. nach sich.

Die eingenommenen Strafgelder werden der Mannschaftskasse zugeführt.

8. Rauchverbot/Alkoholverbot

Gemäß Jugendschutzgesetz ist das Rauchen sowie der Genuss von Alkohol für Jugendliche unter 16 Jahren
während der Trainings- und Spielzeit, auf dem Sportgelände verboten.

Als Trainingszeit wird definiert: 15 min. vor Trainingsbeginn bis Ende des geplanten Trainings und Verlassen der Sportanlage.
Spielzeit wird definiert: Festgelegter Treffzeitpunkt bis Ende des Spieles und Verlassen der Sport­anlage.

9. Rauschmittel

Die Einnahme von Rauschmitteln jeglicher Art, die die Leistungsfähigkeit steigern sollen, ist sowohl vor und während des Trainings- und Spielbetriebes untersagt und widerspricht den allgemeinen Fair ­ Play Regeln des Sportes.
Festgestellte Zuwiderhandlungen können mit einem Strafgeld bis zu 50,00 EURO und Spielsperre belegt werden. Bei jedem Wiederholungsfall wird die vorher verhängte Strafe verdoppelt, egal, wie lange der erste Vorfall zurück liegt.
Eingenommene Strafgelder werden dem Verein zugeführt.

10. Mannschaftskasse

Jede Mannschaft hat das Recht, eine eigene Mannschaftskasse zu führen
Zur Führung von Mannschaftskassen wird empfohlen

a) die Kasse wird von zwei vom Team zu bestimmenden Spielern geführt

b ) bis einschließlich Altersklasse B haben die Trainer bzw. Betreuer eine Aufsichtspflicht und wirken unterstützend

c ) der Missbrauch von Geldern solle durch regelmäßige Rechenschaftslegung bzw. Einblick in die Unterlagen durch jedes Teammitglied ausgeschlossen werden

d ) die Buch- bzw. Nachweisführung sollte so gestaltet sein, dass der Spieler seinen zu zahlender Beitrag quittieren kann und die Einzahlung durch die Verantwortlichen auch quittiert wird

e ) Einzahlungssummen, außer den unter Pkt. 3., 5. und 10. genannten Beträgen, für z.B. a‘ Spiel 0,50 EURO, Gelbe Karte 2,00 EURO, unentschuldigtes Fehlen beim Training, permanentes zu spät kommen u.s.w.,entscheiden die jeweiligen Teams selbst

f ) vor jeder Saison sollten Mannschaftsintern die jeweiligen internen Beiträge geregelt und jedem Mannschaftsmitglied bekannt sein.
Fällt ein Spiel auf Grund der Schuld durch eine Mannschaft aus, d.h., die Mannschaft ist durch Eigen­verschulden nicht spielfähig, so ist die durch das Sportgericht verhängte Geldstrafe nicht durch den Verein oder den Trainer, sondern ausschließlich durch die gesamte Mannschaft zu begleichen und zwar unabhängig davon, wie der Stand der Mannschaftskasse ist.