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Satzung des Sportvereins
Aufbau Parchim von 1970 e.V.

 


§ 1 Name. Sitz und Zweck


Der Sportverein ( SV) führt den Namen SV" Aufbau" Parchim von 1970 eV.Er wird unter der Nummer 20 des Vereinsregisters des Amtsgerichtes Parchim geführt. Er hat seinen Sitz in Parchim und ist Mitglied des Kreissportbundes Parchim e.V.. Der Sportverein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Ab­schnittes" Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung und zwar insbesondere durch die Pflege und Förderung des Breitensports, des Kinder- und Jugendsportes und des Trainings- und Wettkampfbetriebes. Der Verein ist selbstlos tätig, verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder des Vereins erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Der Verein ist politisch und konfessionell neutral. Das Geschäftsjahr ist ein Kalenderjahr.

 

§ 2 Mitgliedschaft

 

Mitglied kann jeder werden, der an der Ausübung der sportlichen Betätigung in unserem Sportver­ein interessiert ist. Ober einen schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.

Bei Ablehnung des Aufnahmegesuches ist der Vorstand verpflichtet, dem Antragsteller die Gründe mitzuteilen.

Kinder bis 14 Jahren benötigen zur Aufnahme die Zustimmung des Erziehungsberechtigten. Ober Aufnahme neuer Abteilungen in den Sportverein entscheidet die Jahreshauptversammlung des Sportvereins.

 

§ 3 Aufhebung der Mitgliedschaft

 

Die Aufhebung der Mitgliedschaft erfolgt durch freiwilligen Austritt, Ausschluss oder Tod.

Der freiwillige Austritt erfolgt durch eine Austrittserklärung. Der Ausschluss eines Mitgliedes muss vom Vorstand des Sportvereins bestätigt werden. Mit dem Austritt oder Ausschluss erlöschen alle Rechte gegenüber dem Sportverein.

 

§ 4 Stimmrecht und Wählbarkeit

 

Jedes Mitalied über 14 Jahre hat das Stimmrecht. sowie das aktive und passive Wahlrecht.

 

§ 5 Beiträge

 

Die Mitglieder sind zur Zahlung der beschlossenen Beiträge verpflichtet. Die Beitragshöhe wird in jedem Jahr neu festgelegt. Alle Beiträge, Spenden und Einnahmen U.a. sind auf das Konto des Sportvereins einzuzahlen und durch den Vorstand zu verwalten. Die entsprechend dem Mitglieder­stand festgelegten Beiträge sind an den Kreissportbund, den Landessportbund und die Fachver­bände abzuführen.


§ 6 Organe des Sportvereins

 

Organe sind: die Jahreshauptversammlung des Sportvereins (mit allen Mitgliedern, die Stimmrecht haben) der Vorstand des Sportvereins

die Leitungen der Abteilunge. Alle Beschlüsse dieser Organe werden ausgehend von der Teilnahme an der jeweiligen Beratung mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Alle Organe sind ehrenamtlich.

 

§ 7 Jahreshauptversammlung

 

Die Jahreshauptversammlung wird einmal jährlich durch den Vorstand einberufen. Die Einberufung erfolgt durch schriftliche Einladung an alle Mitglieder, die diese zwei Wochen vor dem Termin un­ter Mitteilung der Tagesordnung erhalten müssen. Die Jahreshauptversammlung wird vom Vor­sitzenden des Sportvereins, in dessen Abwesenheit vom stellvertretenden Vorsitzenden, geleitet. Die Jahreshauptversammlung beschließt über:die Genehmigung der Bilanzen und der Jahresrechnung; die Entlastung des Vorstandes; die Neuwahl des Vorstandes, dessen Vorsitzenden und des stellv. Vorsitzenden; Satzungsänderungen; die Festlegungen der Aufnahmegebühren und der Mitgliedsbeiträge;Anträge des Vorstandes und der Mitglieder;Auflösung des Sportvereins;Auflösung bzw. Neubildung von Abteilungen.

 

Die Beschlussfassung in der Jahreshauptversammlung erfordert eine einfache Mehrheit der er­schienenen Mitglieder.

 

Für einen Beschluss zur Änderung der Satzung;Änderung der Ziele und Aufgaben des Vereins ist eine Mehrheit von 75 % der Er­

schienenen notwendig. Ober die Verhandlungen und die Beschlüsse der Jahreshauptversammlung ist ein Protokoll aufzu­nehmen, das von dem die Versammlung leitenden Vorsitzenden und dem Schriftführer zu unter­zeichnen ist. Der Vorstand kann außerordentliche Jahreshauptversammlungen einberufen. Auf schriftliches Verlangen von mindestens"33,3 % aller Mitglieder die Stimmrecht haben, muss der Vorstand unter Angabe der vorgesehenen Tagesordnung eine Jahreshauptversammlung einberufen. Für die außerordentliche Jahreshauptversammlung gelten die Bestimmungen über die ordentliche Jahreshauptversammlunq.


§ 8 Der Vorstand

 

Der Vorstand setzt sich zusammen aus:dem Vorsitzenden;dem stellvertretenden Vorsitzenden;und mindestens 3 weiteren Mitgliedern.

Der Vorstand, der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende werden von der ordentlichen Jahreshauptversammlung auf die Dauer von mindestens 3 Jahre gewählt. Die Wahlen erfolgen schriftlich in geheimer Abstimmung. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes vor Ablauf seiner Amts­zeit aus, so ergänzt sich der Vorstand fOr den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds. Durch die Zuwahl aus der Reihe der Vereinsmitglieder. Der Vorsitzende, bei dessen Verhinderung der stellvertretende Vorsitzende, ist der geschäftsfOhrende Vorstand. Er vertritt den Verein gericht. lieh und außergerichtlich in allen Vereinsangelegenheiten soweit erforderlich nach Maßnahmen de BeschlOsse der Jahreshauptversammlung. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder eingeladen und mindestens ein Drittel der Mitglieder anwesend sind. Der Vorstand entscheidet mi1 einfacher Stimmenmehrheit.

 

§ 9 Leistungen der Abteilungen

 

Sie organisieren eigenständig die Sportarbeit und das Gemeinschaftsleben ihrer Abteilung.

 

§ 10 Vermögensverwaltung bei Auflösung des Sportvereins

 

Bei Auflösung des Sportvereins oder bei Wegfall SteuergOnstige Zwecke fällt das Vermögen an dE Kreissportbund, der es unmittelbar und ausschließlich fOr die im § 1 dieser Satzung ausgefOhrten Zwecke zu verwenden hat.

 

§ 11 Inkraftsetzung.

 

Diese Satzung wurde auf der Jahreshauptversammlung des Sportvereins am 27.11.1992 be­schlossen und tritt am 28.11.1992 in Kraft.

 

Regeln des Sportvereins" Aufbau" Parchim von 1970 e.V. Abteilung Fußball vom: 01.08.2003

 

Den Regeln der Abteilung Fußball liegen die Satzung des Sportvereins 11 Aufbau 11 Parchim von 1970 e. V. vom 28.11.1992 sowie Satzung und Ordnungen des Landesfußballverbandes Mecklenbu Vorpommern e.v. vom 01.11.2002 zu Grunde.

 

Ziel der Abteilung Fußball ist es, den Kindern, Jugendlichen und Männern eine interessante, sport­lich aktive Freizeitbeschäftigung zu bieten.

 

Sportlich aktiv, heißt für alle Mitglieder, sportlich fair zu sein, denn Fußball ist ein kampfbetonter Mannschaftssport.

 

1. Meine Fair Playregeln

 

Wenn ich die Kabine verlasse, dann will ich gewinnen, aber ich befolge nachstehende Regeln:

 

1.

 

Ich spiele nicht für mich! Ich spiele für mein Team, meinen Verein, denn ohne sie bin ich allein!

 

2.

 

Die Weisungen, Festlegungen meines Trainers sind für mich bindend, denn er ist unser Trainer!

 

3.

 

Reden untereinander ist wichtig! Gegenseitiges anmeckern oder Vorwürfe machen zerstört das Spiel!

 

4.

 

Passiert einem Mitspieler ein Fehler, helfe ich ihm, diesen auszubügeln und mache ihm keine Vorwürfe, denn ich weiß, dass mein Mitspieler genauso über mich denken

und handeln würde!          '

 

5.

 

Reklamieren, meckern oder Gesten gegenüber dem Schiedsrichter sind unfair! Er entscheidet! Gelbe oder gar rote Karten schaden mir, unserem Ruf, dem Team und dem Verein!

 

6.

 

Sollte ich durch einen Gastspieler gefoult werden, so bin ich nicht nachtragend! Entscheidend ist, was der Schiedsrichter entscheidet! Möchte sich der Gastspieler entschuldigen, so nehme ich diese Entschuldigung ohne Wenn und Aber an, denn auch das ist Fair Play !

 

7.

 

Sollte ich versehendlich einen Gastspieler foulen, so werde ich mich sofort bei ihm entschuldigen, unabhängig davon, welche Entscheidung der Schiedsrichter trifft !

 

8.

 

Liegt ein Gastspieler oder ein Mitspieler verletzt auf dem Boden und der Schieds­richter hat das Spiel nicht unterbrochen, so spiele ich den Ball, zum Schutz der Gesundheit desjenigen, ins lI'Aus ". Sollte dies ein Gastspieler für einen Mitspieler meines Teams tun, werde ich den folgenden Einwurf zur Gastmannschaft werfen.

 

9.

 

Ich lasse mich weder durch Spieler der Gastmannschaft noch durch Zuschauer provozieren, denn Unruhe im Spiel ist ein schlechter Begleiter!

 

10.

 

Kampfgeist bis zur letzten Minute sind unsere positiven Eigenschaften; Überheb­lichkeit und/oder fehlender Einsatzwille haben in unserem Team nichts zu suchen!

 

2. Umgang/Anrede mit/von Trainern und Betreuern

 

Während des Trainings und des geplanten Spiels sind Trainer und Betreuer generell mit" Sie" anzureden. Als Anrede gilt: Herr................. und "Sie" oder Trainer / Coach und "Sie ". Training und Spiel beginnen mit der festgelegten Zeit des Treffpunktes und enden nach dem Umziehen. Die Anrede im Freizeitbereich entscheidet jeder Trainer oder Betreuer für sich. Die Anrede gegenüber dem Spieler von Seiten des Trainers oder Betreuer mit" Du " ist legitim. Die Würde des Menschen ist dabei in jedem Fall zu akzeptieren! Das Sie -Verhältnis von Seiten der Spieler ist auch gegenüber dem jeweiligen Schiedsrichter zu gewährleisten. Im Männerbereich entscheiden die Trainer oder Betreuer die Anrede selbst.

 

3. Beleidigungen I Beschimpfungen

 

Beleidigungen oder Beschimpfungen, die das" Normale" überschreiten, werden mit Strafgeld nicht unter 5 EURO bis zu 1 00 EURO geahndet. Über die Höhe entscheidet nach mündlichem Bericht des Trainers oder Betreuers, der Vorstand. Über den Bericht und die Entscheidung ist durch den Vorstand eine Aktennotiz anzufertigen und der Bescheid dem Spieler schriftlich zuzustellen. Eine zu ahnende Beleidigung oder Beschimpfung darf nach einer Frist von 2 Monaten, gerechnet ab dem Tag des Vorfalls, nicht mehr zur Verhandlung gebracht werden. Kommt es innerhalb von 6 Monaten zu einem erneuten Vorfall durch ein und denselben Spieler, wird die erstverhängte Strafe verdoppelt.

Vereinsinterne Spielsperren sind unabhängig von dieser Regelung zusätzlich möglich. Die gleichen Regelungen gelten für mitgereiste Vereinsmitglieder, wenn ihr Auftreten zum Spielabbruc könnte oder geführt hat. Wird ein Spiel unter diesen Umständen abgebrochen, trägt das Vereinsmitglil die Verfahrenskosten des Vereins in voller Höhe.

Eingenommene Strafgelder werden dem Verein zugeführt.

 

4. Rote Karten

 

Wird ein Spieler im Männerbereich durch eine rote Karte des Platzes verwiesen und nachwetslich eine grobe Unsportlichkeit vorlag sowie der Verein mit einer Geldstrafe belegt wird, werden diese Geldstrafen im voller Höhe auf den jeweiligen Spieler umgelegt. Alle anderen roten Karten werden gemäß Pkt. 5 der Regel geahndet. i

 

5. Umgang mit gesperrten Spielern

 

Spieler, die gesperrt sind, haben an den Tagen, an denen die Sperre abzugelten ist, nicht automatisct spielfrei. Sie können im Interesse des Vereins oder der Mannschaft zu organisatorischen Zwecken eingesetzt werden, auch wenn die eigene Mannschaft auswärts spielt.

Den möglichen Einsatz von gesperrten Spielern und den aus der Sperre resultierenden Umgang mit ihnen, werden, unter Berücksichtigung des Zustandekommens der jeweiligen Karten vom Trainer gemeinsam mit dem Spielführer und seinem Vertreter der jeweiligen Mannschaft getroffen. Für grob unsportliches Verhalten gibt es keine Kompromisse.

Kommt ein Spieler dieser Festlegung nicht nach, wird ein Strafgeld ab 1,00 EURO bis 20,00 EURO je nach Alter und SDielklasse durch die Trainer aeaen den Spieler erhoben und dem Verein zugeführt.

 

6. Spielführer und sein Vertreter

 

Sie werden vor Saison beginn vom Trainer bestimmt und bilden gleichzeitig den Spielerrat jeder Mannschaft. Sie haben in allen Belangen eine beratende Stimme.Sollte es bei gemeinsam zu treffenden Entscheidungen zwischen Trainer und Spielerrat zu keiner einheitlichen Lösung kommen, d.h. Trainer und Spielerrat haben eine unter­schiedliche Ausfassung, kann eine der beiden Seiten eine Person des Vertrauens aus dem Vorstand bestimmen, die zu gemeinsamen Urteilsfindung unterstützend wirkt. Die dann getroffene Entscheidung ist dann durch beide Seiten, ohne Möglichkeit des Widerspruchs, endgültig zu akzeptieren.

 

7. Unsportliches Verhalten

 

Neben den auf dem Platz geltenden Regeln gelten für die zur Zeit sich nicht im Einsatz befindlicher Spieler folgende Festlegungen :

 

a)

 

Wechselspieler nehmen auf der Wechselbank beim jeweiligen Trainer in Spieikieidul und je nach Wetter mit Zusatzbekleidung Platz ;

 

b)

 

ausgewechselte Spieler haben das Recht, nach ihrer Auswechslung die Kabine aufzusuchen, sich zu duschen und umzuziehen; ihren Aufenthaltsort danach ent­scheidet der Trainer ( Bank oder Zuschauer) ;

 

c)

 

das unberechtigte Verlassen der Wechselbank oder der Sportanlage, ohne aus­drückliche Genehmigung des Trainers, sowie der Alkoholgenuss vor Spielende zieht ein Strafgeld gemäß Punkt 5. nachsich.

 

Die eingenommenen Strafgelder werden der Mannschaftskasse zugeführt.

 

8. Rauchverbot/Alkoholverbot

 

Gemäß Jugendschutzgesetz ist das Rauchen sowie der Genuss von Alkohol für Jugendliche unter unter 16 Jahren während der Trainings- und Spielzeit, auf dem Sportgelände verboten.

 

Als Trainingszeit wird definiert: 15 min. vor Trainingsbeginn bis Ende des geplanten Trainings und Verlassen der Sportanlage.

Spielzeit wird definiert: Festgelegter Treffzeitpunkt bis Ende des Spieles und Verlassen der Sport­anlage.

 

9. Rauschmittel

 

Die Einnahme von Rauschmitteln jeglicher Art, die die Leistungsfähigkeit steigern sollen, ist sowohl vor I während des Trainings- und Spiel betriebes untersagt und widerspricht den allgemeinen Fair ­

Play Regeln des Sportes.                    .

Festgestellte Zuwiderhandlungen können mit einem Strafgeld bis zu 50,00 EURO und Spielsperre belegt werden. Bei jedem Wiederholungsfall wird die vorher verhängte Strafe verdoppelt, egal, wie lange der erste Vorfall zurück liegt.

Einaenommene Strafaelder werden dem Verein zUQeführt.

 

10. Mannschaftskasse

 

Jede Mannschaft hat das Recht, eine eigene Mannschaftskasse zu führen.

 

Zur Führung von Mannschaftskassen wird empfohlen:

a)die Kasse wird von zwei vom Team zu bestimmenden Spielern geführt;

b )bis einschließlich Altersklasse 11 B 11 haben die Trainer bzw. Betreuer eine Aufsichtspflicht und wirken unterstützend;der Missbrauch von Geldern solle durch regelmäßige Rechenschaftslegung bzw. Einblick

in die Unterlagen durch jedes Teammitglied ausgeschlossen werden;

die Buch- bzw. Nachweisführung sollte so gestaltet sein, dass der Spieler seinen zu zahlender Beitrag quittieren kann und die Einzahlung durch die Verantwortlichen auch quittiert wird; Einzahlungssummen, außer den unter Pkt. 3., 5. und 10. genannten Beträgen, für z.B.

a' Spiel 0,50 EURO, Gelbe Karte 2,00 EURO, unentschuldigtes Fehlen beim Training, permanentes Zuspätkommen u.s.w.,entscheiden die jeweiligen Teams selbst vor jeder Saison sollten Mannschaftsintern die jeweiligen internen Beiträge geregelt und jedem Mannschaftsmitglied bekannt sein.

 

c)

 

d)

 

f)

 

g)

 

Fällt ein Spiel auf Grund der Schuld durch eine Mannschaft aus, d.h., die Mannschaft ist durch Eigen­verschulden nicht spielfähig, so ist die durch das Sportgericht verhängte Geldstrafe nicht durch den Verein oder den Trainer, sondern ausschließlich durch die gesamte Mannschaft zu begleichen und zwar unabhängig davon, wie der Stand der Mannschaftskasse ist.

 

11. Ausweis- und Beitraasordnuna

 

a ) Ausweise

Jedes Mitglied erhält zum 2. Halbjahr 2003 einen neuen Mitgliedsausweis, der ihn berechtigt, freien Eintritt zu Heimveranstaltungen zu haben. Der Ausweis wird jedoch erst dann ausgehändigt, wenn der fällige Halbjahresbeitrag eingezahlt wurde. Der Ausweis wird dann für das Halbjahr gültig ge­macht und an das jeweilige Mitglied ausgegeben. Wer den Beitrag nicht entrichtet hat, aber an den Heimveranstaltungen als Zuschauer teilnehmen möchte, zahlt den jeweils gültigen Eintritt.

Die Ausweise werden nach der Halbserie durch die Trainer wieder eingezogen und gemäß vorher genanntem Vorgang zur nächsten Halbserie wieder ausgegeben. Der Verlust des Ausweises ist meldepflichtig.

Vereinsfördernde Mitglieder ( diese haben kein Wahl- und Stimmrecht ), erhalten nach erfolgter Beitragszahlung den Ausweis mit der Aufschrift 11 Freier Eintritt ".

 

b ) Beiträge

Beiträge sind halbjährlich bis zum 15.09. bzw. 15.03. jeden Jahres zu entrichten.

Die komplette Beitragszahlung für eine Saison ist möglich. Die Zahlung der Beiträge hat aus buchhalterischen Gründen nur per Überweisung zu erfolgen und die Zahlungsweise ist bei der Überweisung zu vermerken. Beiträge in Form von Barzahlungen werden nicht entgegengenommen. Empfänger: SV AUFBAU PARCHIM, ABT.FUSSBALL

Konto-Nr.: 1 7 0 7 8

bei Sparkasse Parchim - Lübz, BLZ : 1 4 0 5 1 3 6 2

Bitte bei Zahlungsgrund den Namen des Mitgliedes und den Zahlungszeitraum für den Beitrag vermerken.

Bei Nichteinhaltung der Beitragstermine erfolgt nach dem 31.12.bzw.15.06. eine Mahnung. Werden beide Mahnungen nicht beachtet und die Beiträge bis zum 30.06. des Jahres nicht beglichen, erlischt der Versicherungsschutz durch den Verein und die Aufsichtspflicht der

Trainer und Betreuer sowie das Recht der Teilnahme am Spiel- und Trainingsbetrieb und kann zum Ausschluss aus dem Verein führen. Sollte ein Spieler, trotz nicht gezahlter Beiträge den Verein wechseln. wird der neue Verein über die Beitraasrückstände informiert.

 

Über einzelne Härtefälle entscheidet nach schriftlicher Antragsstellung nur der Vorstand.

Die hier getroffene Entscheidung ist dann eine verbindliche Ausnahme und nur für einen begrenzten Zeitraum gültig.

Gemäß Beschluss der Jahreshauptversammlung vom 14.11.2001, sind nachfolgende Mitgliedsbeiträg seit dem 01.01.2002 rechtskräftig.

 

 

Altersgruppe

Monat

Halbjahr

Jahr

E-,D- und

 

 

 

C- Junioren

4,00€

24,00 €

48,00 €

B- und A-Junioren

5,00€

30,00 €

60,00 €

Männer und

 

 

 

alte Herren

 

 

 

Vereinsförderndes Mitglied

7,50€

45,00 €

90,00 €

Arbeitslose, Lehrlinge,

 

 

 

Studenten und Rentner

5,00€

30,00 €

60,00€

 

Bei der Vereinszugehörigkeit von 3 Familienmitgliedern, wird ein Rabatt pro Mitgliedschaft von 20 % eingeräumt.

 

Bei Aufnahme von Neumitgliedern, wird eine Gebühr in Höhe von 7,50 € erhoben.

 

Eine freiwillige Beendigung der Mitgliedschaft entbindet nicht von der Zahlung der Beiträge für die aktive Zeit. Eine Rückerstattung von Beiträgen erfolgt generell nicht. Über Ausnahmefälle, wie z.B. bei Tod, entscheidet der Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit.

 

12. Eintritt

 

Für Heimspiele der Männer ( egal was für ein Spiel ), ist folgender Eintritt zu entrichten:

 

Erwachsene

Kinder ab 8 Jahre sowie Jugendliche bis 18 Jahre, Behinderte, Arbeitslose die sich als solche ausweisen können

 

1,00 EURO

 

0,50 EURO

 

Im Kinder- und Jugendbereich ( egal welche Altersklasse) , ab Halbfinalspiel im Pokalwettbewerb, ist folgender Beitrag zu entrichten:

 

Erwachsene

Kinder ab 8 Jahre sowie Jugendliche bis 18 Jahre, Behinderte, Arbeitslose die sich als solche ausweisen können

 

1,00 EURO

 

0,50 EURO

 

Für Freundschaftsspiele, die nicht den Charakter eines Vorbereitungsspieles haben, ist folgender Beitrag zu entrichten:

 

Erwachsene

Kinder ab 8 Jahre sowie Jugendliche bis 18 Jahre, Behinderte, Arbeitslose die sich als solche ausweisen können

 

1,00 EURO

 

0,50 EURO

 

Die einaenommenen Eintrittsqelder werden in vollem Umfang dem Verein zugeführt.

 

13. Beschlüsse des Vorstandes

 

Beschlüsse, die die Regeln tangieren und als Ergänzung zu den Regeln gefasst werden, haben nachfolgende letzen Sätze vor der Unterschrift zu enthalten:

 

" Dieser Beschluss wird in die Regeln aufgenommen und bedarf nicht der Abstimmung oder Zustimmung der Mitglieder.

   Termin der Einarbeitung bzw. Erstellung des Anderungsblattes ist der. , ! "

 

14. Beratungen des Vorstandes der AbteilungFußball

 

Die Beratungen finden einmal im Monat und zwar jeweils am ersten Montag des neuen Monats sta Sie beginnen um 19:00 Uhr im Versammlungsraum den Jahnbaude. Die Leitung hat der Abteilung_ leiter und bei seiner Abwesenheit, sein Stellvertreter. Beide sind berechtigt, aus besonderem Anlas eine zusätzliche Beratung einzuberufen. Bei jeder Beratung ist Protokoll zu führen.

 

15. Werbung

 

Ab der Saison 2003/2004 werden in regelmäßigen Abständen Informationsplakate entworfen, auf derem Hintergrund die Hauptsponsoren darzustellen sind. Der Inhalt sollte sein:

* Aktuelles Sport- und Spielgeschehen

* Allgemeine Hinweise

* Vorinformation auf nächste Höhepunkte

* Hinweise zum Trainingsbetrieb                       '

Die Gestaltung der Inhalte ist variabel. Der Aushang erfolgt in den Schaukästen des Sportplatzes und bei SDonsoren sowie Interessenten.

 

 

 

 

 

frank58007@yahoo.de